Leitfaden zum Umgang mit in der Natur aufgefundenen Wildvögeln, Fledermäusen, usw. (z.B. Schlagopfer)

Was ist zu tun, wenn tote oder verletzte Tiere im Wald - insbesondere unter Windenergieanlagen - gefunden werden?

Prinzipiell gilt: Alle Funde sollten gemeldet werden, selbst wenn es sich um bereits teilweise verweste Tiere handelt.

Insbesondere potentielle Schlagopfer der Windenergieanlagen sind derzeit unbedingt zu melden. Dazu haben wir eine Email-Adresse eingerichtet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ein ganz allgemeiner Leitfaden zum Umfang mit in der Natur aufgefundenen Wildvögeln wird aktuell von uns mit der untereren Naturschutzbehörde abgestimmt und danach hier online gestellt.

Man unterscheidet in Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen und solche, die nicht dem Jagdrecht, aber dem Naturschutzrecht unterliegen. Viele Greifvögel und alle Fledermäuse fallen dabei nicht unter das Jagdrecht und sind demzufolge dem zuständigen Landratsamt (untere Naturschutzbehörde), ggf. auch Polizeidienststellen und Gemeindebehörden zu melden.

Für Totfunde gilt der Grundsatz, dass das Tier am Ort zu belassen ist. Um jedoch die Todesursache grundsätzlich zu untersuchen, ist es notwendig, dass das Tier vom CVUA Stuttgart (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart) untersucht wird. Dies ist für potentielle Schlagopfer notwendig.

Zusätzlich ist bei wahrscheinlichen Schlagopfern ein Meldebogen für die zentrale Fundkartei über Anflugopfer an Windenergieanlagen (WEA) auszufüllen (Staatliche Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg, vgl. dazu http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.312579.de). Der Meldebogen ist hier zu finden. Bitte Fotos der Tiere beifügen.

Vor Ort:

Zu Hause: