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Amphibientod bei Baubeginn

Vor kurzem wurde damit begonnen, die Flächen für die neu genehmigten zusätzlichen 4 Windkraftanlagen im Harthäuser Wald zu roden. Auf den Flächen befanden sich zahlreiche Amphibien im Winterschlaf, vergraben unter Reisighaufen und Laubstreu sowie in kleinen Erdlöchern. Diese Amphibien haben die Rodungen das Leben gekostet. Es gibt zwar ein "Amphibienschutzkonzept", aufgestellt vom Gutachterbüro Beck, das jedoch deutliche Mängel aufweist und zudem viel zu spät und unsachgemäß durchgeführt wurde.So wurden zwar einzelne Bäume auf den Flächen mit Zäunchen ummantelt, damit sich die Amphibien dort nicht eingraben können. Was wenig nützt, da gleich daneben, ebenfalls auf den zu rodenden Flächen, sowohl Baumstubben mit Höhlungen als auch zahlreiche
Totholzhaufen liegen.

Das Landratsamt wurde vergeblich auf diese Mängel hingewiesen. Für die Rodungen wurde Sofortvollzug angeordnet, weil mit  Widersprüchen der Naturschutzverbände gerechnet wurde! So wird das Naturschutzrecht zugunsten einer Industrielobby
ausgehebelt.

In der Bauphase besteht im Hinblick auf das völlig mangelhafte "Amphibienschutzkonzept" zudem die Gefahr der Tötung von Amphibien in großem Umfang sowohl während der Amphibienwanderung im Frühjahr (in wenigen Wochen), der Rückwanderung im späteren
Frühjahr und der ersten Wanderung von Jungtieren im Sommer.

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. fordert, dass die Untere Naturschutzbehörde in eigener Sachkunde die ordnungsgemäße Umsetzung von Naturschutzauflagen prüft, bevor Eingriffe zugelassen werden.

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. fordert, dass die ökologische Baubegleitung in Zukunft generell nicht von dem Gutachterbüro durchgeführt wird, das im Auftrag des Vorhabensträgers Umweltgutachten erstellt hat, sondern von einem unabhängigen Sachverständigen, der von der Unteren Naturschutzbehörde zu bestellen ist.


Fledermaus- und Vogeltod bei laufenden Anlagen


Nachdem im 1. Betriebsjahr bereits zahlreiche Fledermäuse an den bestehenden 14 Windkraftanlagen verendet sind, ist es völlig unverständlich, dass das Landratsamt Heilbronn mit denselben Abschaltzeiten weitere 4 Anlagen genehmigt. Es ist offensichtlich, dass dieser Abschaltalgorithmus keine ausreichende Wirkung zeigt. In den "Hinweisen zur Untersuchung von Fledermausarten bei Planung und Genehmigung von WEA" der LUBW heißt es:

"Es ist zu beachten, dass die für WEA an Offenlandstandorten entwickelten Abschaltalgorithmen auf WEA im Wald nicht direkt übertragbar sind. Die Auswirkungen von WEA im Wald auf Fledermäuse sind bislang sehr lückenhaft erforscht, so dass ein dementsprechend großer Untersuchungs- bzw. anlagenbegleiteter Monnitoringbedarf besteht (z.B. zeitlich-räumliche Aktivitätsmuster ausgewählter Fledermausarten). Die für WEA im Offenland entwickelten Abschaltalgorithmen sind an Waldstandorten ggf. unter Anwendung des Vorsorgeprinzips zu spezifizieren, eine direkte Übertragung kann im Einzelfall unzureichend sein."

Dem Landratsamt ist dies bekannt. Es ist dazu verpflichtet, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. fordert eine deutliche Ausweitung der Abschaltzeiten und eine von Amts wegen angeordnete Schlagopfersuche.

Ähnliches gilt selbstverständlich auch für Greifvögel, von denen 4 Schlagopfer gefunden wurden. Auch hier muss mit einer beträchtlichen Dunkelziffer gerechnet werden. Es muss befürchtet werden, dass sowohl die Fledermaus- als auch die Greifvogelpopulationen bereits nach dem 1. Betriebsjahr signifikant geschädigt worden sind!


Folgeschäden im Wald durch bestehende Windkraftstandorte


Die in der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegten Zahlen, wie groß der Verlust an Waldfläche sei, haben sich als Makulatur erwiesen. Zu den gerodeten Flächen und den verbreiterten Wegen samt großer Kurvenradien kommen jetzt noch Folgeschäden hinzu, die sich in den kommenden Jahren immer weiter aufsummieren werden: Durch die von den Freiflächen ausgehende Austrocknung der Baumbestände gab es 2016 an vielen Stellen massiven  Borkenkäferbefall; die befallenen Bestände mussten gefällt werden.

Beim letzten Sturm "Egon" am 13.1.2017 (der durchaus nicht zu den stärksten Stürmen gehörte, die wir in Deutschland hatten) fielen reihenweise durch die Rodungen freigestellte Bäume um. Solche Bilder werden wir in Zukunft  immer häufiger sehen. Die wirtschaftlichen Schäden tragen die Kommunen oder das Land und sind mit den Pachteinnahmen gegenzurechnen.

Die möglichen weiteren ökologischen Schäden für den Wald sind noch gar nicht abzusehen, z.B. die Reduzierung des kleinklimatischen Kühlungseffekts und die Verschlechterung der Lebensbedigungen für Amphibien und Insekten.
Ein "naturverträglicher" Ausbau der Windkraft erweist sich nach bereits einem Betriebsjahr damit als unhaltbare Phrase.

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. fordert deshalb einen sofortigen Baustopp.