Fledermausmord im Harthäuser Wald geht weiter – Landratsamt: keine Maßnahmen erforderlich

Nur einen Tag nachdem das Bundesamt für Naturschutz eine große Studie zum Thema Fledermäuse und Windenergieanlagen im Wald vorgestellt und dabei einen besseren Schutz für notwendig erachtet hat, erklärt das Landratsamt Heilbronn, daß nach dem Tod von mehreren 100 Fledermäusen im Jahr 2016 keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich sind und das Töten ungestört weitergehen kann. Die Gewinnerzielungsinteressen des Betreibers (die ZEAG, eine Tochter des Staatsunternehmens EnBW) zählen mehr als der Fledermausschutz; wobei die Gewinne maßgeblich bekanntlich von den Bürgern bezahlte Subventionen sind.

Die Zahl der bei unsystematischen Suchen aufgefundenen Schlagopfer waren dabei sowohl während eines sogenannten Störfalls wie auch im sogenannten Normalbetrieb zu hoch.

Die Ursache des Störfalls ist unklar. Sicher ist aber, daß er sich jederzeit wiederholen kann: Ein Ausfall des Zentralrechners für den Windpark ist für den Betreiber wirtschaftlich günstig, weil Abschaltzeiten zum Fledermausschutz nicht berücksichtigt werden und auch in dieser Zeit Wind geerntet werden kann.

Nach dem Störfall hatte das Landratsamt einen der bekanntesten Fledermausexperten, Herrn Dr. Robert Brinkmann, um eine Stellungnahme gebeten. Es ging dabei insbesondere um die Prüfung der nächtliche Abschaltzeiten bei bestimmten Temperaturen und Windgeschwindigkeiten.

Dr. Brinkmann hat aufgrund der vorhandenen Daten ermittelt, daß im Zeitraum vom 1.4. bis 30.6. in 13,4 % der erfassten Zeiträume die Anlagen gelaufen sind, obwohl die Voraussetzungen für eine Abschaltung vorlagen. In diesen Zeiträumen sind die Anlagen offenbar, wie bereits im Zeitraum vom 30.5. bis 17.6. (dem Störfall), illegal betrieben worden.

Der Betreiber hält seine den Umweltverbänden BUND und Nabu und der Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald am 23.6.16 gegebene Zusage nicht ein, die Daten aus dem Gondelmonitoring offen zu legen. Auch das Landratsamt verweigert die Herausgabe dieser Daten.

Es muß daher davon ausgegangen werden, daß es auch im Zeitraum seit dem 1.7. zu illegalem Betrieb gekommen ist.

Im Hinblick auf die Zahl der Schlagopfer kommt Dr. Brinkmann insgesamt zu dem Ergebnis, daß der Erhaltungszustand der lokalen Population erheblich beeinträchtigt sein dürfte.

Diese Einschätzung deckt sich vollständig mit den eigenen Abschätzungen und Untersuchungsergebnissen der Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald.

Dr. Brinkmann schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Fledermäuse vor, u.a. eine Anpassung des Abschaltalgoritmus, eine Ausweitung der Abschaltzeiten und ein unabhängiges Schlagopfermonitoring.

Das Landratsamt Heilbronn lehnt in seiner rechtlichen Bewertung die Umsetzung jedes einzelnen Vorschlages ab. Die ZEAG darf die Tötung von Fledermäusen im Jahr 2017 mit vier weiteren Anlagen fortsetzen. Die ZEAG und das Landratsamt kennen die Konsequenzen und machen sich damit zu Komplizen bei der weitgehenden Zerstörung der lokalen Fledermauspopulation.