Einwendungen zum geplanten Windpark Harthäuser Wald

Öffentlichkeitsbeteiligung

Es findet derzeit die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Anträgen auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen beim Landratsamt Heilbronn statt. Es erfolgten hierzu Ankündigungen in der Heilbronner Stimme und den amtlichen Mitteilungsblättern der jeweils betroffenen Kommunen Hardthausen am Kocher, Widdern, Jagsthausen und Möckmühl.

Sie finden hier die Ankündigung aus der Heilbronner Stimme.


 In dem ganzen Verfahren ist nun die einzig wirklich relevante Möglichkeit, Einwände gegen das Projekt einzubringen!

Bis 24.04.2014!


 

Bitte formulieren Sie Einwände und reichen Sie diese fristgerecht bei folgenden Stellen ein (Details sh. oben in der Ankündigung aus der Heilbronner Stimme). Die Einwände sind schriftlich mit Unterschrift und der Angabe Ihrer vollständigen Anschrift einzureichen (Achtung: Email gilt nicht als formgerecht!).

Einwände gegen das Vorhaben:

Antrag der EE Bürgerenergie Hardthausen GmbH & Co. KG, Hardthausen, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
Anzahl der Anlagen / Typ: 6 Anlagen Enercon E-101
Widerspruch an: Gemeindeverwaltung Hardthausen am Kocher
Lampoldshauser Straße 8
74239 Hardthausen
Fon: 07139 4709-0
Fax: 07139 4709-29
Antrag der EE Bürgerenergie Jagsthausen GmbH & Co. KG, Jagsthausen, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
Anzahl der Anlagen / Typ: 3 Anlagen Enercon E-101
Widerspruch an: Gemeindeverwaltung Jagsthausen
Hauptstr. 3
D-74249 Jagsthausen
Telefon 07943 / 9101-0
Telefax 07943 / 9101-50
Antrag der Bürgerenergie Widdern GmbH & Co. KG, Widdern, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
Anzahl der Anlagen / Typ: 4 Anlagen Enercon E-101
3 Anlagen Enercon E-101
Widerspruch an: \r\n

Stadtverwaltung Widdern
Rathausplatz 7
74259 Widdern
Tel: (0 62 98) 92 47-0
Fax: (0 62 98) 92 47-2

\r\n
Antrag der EE Bürgerenergie Möckmühl GmbH & Co. KG, Möckmühl, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
Anzahl der Anlagen / Typ: 2 Anlagen Enercon E-101
Widerspruch an: Stadtverwaltung Möckmühl
Hauptstraße 23
74219 Möckmühl
Fon: 06298/202-0
Fax: 06298/202-70
 
Für alle 5 Verfahren (Achtung, in Widdern sind es zwei getrennte Verfahren) können auch die Einwände an das Landratsamt in Heilbronn geschickt werden:
  Landratsamt Heilbronn
- Bauen, Umwelt und Planung -
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Telefon: 07131/994-308
FAX: 07131/994-571

 

Die Antragsunterlagen samt der entsprechenden Unterlagen finden sich fast vollständig hier: http://www.landkreis-heilbronn.de/sixcms/detail.php?id=41394&_nav=41394,10929

 

Die Auslage findet im Zeitraum 11.03.2014 bis einschließlich 10.04.2014 statt. Sollten darüber hinaus noch Fragen auftauchen, bitte schriftlich an:

 

 

Einwände können bis einschließlich 24.04.2014 eingereicht werden.  Die Einwände erfolgen formlos unter Angabe der vollständigen Anschrift incl. Unterschrift.

 

Sie sollten auf Ihrem Einwand klar vermerken, gegen welchen Antrag sich Ihr Einwand richtet. Wir empfehlen, wenn es nicht spezielle, ortsbezogene Einwände gibt, Ihren Einwand an alle vier Kommunen zu schicken!

 

Planungsebenen

Sie werden sich sicher fragen, warum es nun schon wieder eine Öffentlichkeitsbeteiligung gibt, da doch bereits 2013 eine Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Zusammenhang stattgefunden hat. Dazu muss man die drei verschiedenen Planungsebenen verstehen, die gerade parallel betrieben werden.

Flächennutzungsplanung

Dies ist die kommunale Planungsebene. Die Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften Möckmühl/Widdern/Jagsthausen sowie Neuenstadt/Hardthausen/Langenbrettach haben jeweils die Planungen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie betrieben. Es fand dazu eine öffentliche Auslage der zu ändernden Flächennutzungspläne statt. Die Bürger konnten Ihre Bedenken vortragen. Doch auf dieser Planungsebene herrscht - Stand 04/2014 - Stillstand. Es wurden bisher noch nicht einmal die Abwägungen zu den zahlreich vorgetragenen Einwänden getroffen.

Regionalplanung

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat Potentialflächen im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie ausgewiesen. Die zunächst geplanten Potentialflächen im Harthäuser Wald wurden nicht ausgewiesen. Es wurde jedoch für den Harthäuser Wald auf Grund der kommunalen Planungen (Flächennutzungsplanungen) ein Regionalplanänderungsverfahren angestoßen.

Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich

Das Argument der kommunalen Vertreter für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen war stets, dass mit einer Flächennutzungsplanung Wildwuchs verhindert werden kann, d.h. nicht einfach ein Investor kommen kann und im Außenbereich Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung stellen kann. Genau diese Situation haben wir jedoch jetzt im Harthäuser Wald: Auch ohne eine fortlaufende Flächennutzungsplanung und ohne auf das Ergebnis der Regionalplanung zu warten müssen innerhalb 7, mit begründeter Ausnahme bis zu 10 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen Entscheidungen über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge einer Antragstellerin entschieden werden.
Aktuell - Stand 04/2014 - stehen wir genau an dieser Stelle: Die ZEAG AG drängt mit Macht über eine 100% Tochter (ZEAG Erneuerbare Energiene GmbH) in unsere intakten Naturräume.

Antragstellerin

Antragsteller sind - nicht wie selbst beim Landratsamt zu lesen ist - die Bürgerenergiegenossenschaften, sondern zukünftige Betreibergesellschaften, die sich "EE Bürgerenergie XXX GmbH & Co KG" nennen. Komplementär die ZEAG EE GmbH und Kommanditisten sind - Stand 04/2014 - zu 98% die ZEAG AG, zu 1% die Bürgerenergiegenossenschaft (sofern überhaupt schon gegründet) und mit 1% die Kommune. Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften können weitere Anteile von der ZEAG AG während der Laufzeit übernehmen. Der wirtschaftliche Sinn bei einem aller Voraussicht nach unwirtschaftlichen Projekt darf sich jeder selbst ausrechnen. Eine steuerlich interessante, direkte Beteiligung von Bürgern als Kommanditisten ist nicht vorgesehen. In zahlreichen Vorträgen argumentiert der Geschäftsführer der ZEAG EE GmbH, Harald Endreß, dass man auf Grund des Reaktorunglücks von Fukushima dringend in erneuerbare Energien investieren muss und die ZEAG AG bereits seit über 125 Jahren Erfahrungen und Kompetenz in erneuerbare Energien besitzt. Er vergisst dabei regelmäßig darauf hinzuweisen, dass gerade die ZEAG AG noch heute (Stand 04/2014) Atomstrom erzeugt und vertreibt und sogar im Vergleich zum Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich hohen Atomstromanteil hat. Weder die ZEAG AG noch die ZEAG Erneuerbare Energien GmbH haben aktuell (04/2014) irgendwelche Erfahrungen in Sachen Windenergie.

Einwände

Bitte formulieren Sie Ihre ganz persönlichen Gründe, warum Sie der Meinung sind, dass Windenergieanlagen keinen Platz im Harthäuser Wald haben dürfen! Schon beim Lesen der Gutachten werden Sie zahlreiche Widersprüche entdecken oder sich wundern, welche Schlüsse aus der Vielzahl von Einzeldaten gezogen werden.

Nachfolgend eine unvollständige Liste, auf welche Themengebiete sich Ihr persönlicher Einwand beziehen könnte. Bitte formulieren Sie Ihre persönlichen Gründe für die Einwände.

Argumente gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Harthäuser Wald

  • Vernichtung von Lebensräumen, von Tier- u. Pflanzenarten (großer Artenreichtum, insbesondere zahlreiche Fledermausarten, Waldvögel, Orchideen, etc.): Schildern Sie Ihre eigenen Beobachtungen (z.B. Rotmilan-Flüge auch über dem Wald, etc.)
  • Verschlechterung von Nahrungs- und Aufzuchtarealen der Tierwelt
  • Negative Veränderung der Klimabedingungen
  • neue Kahlschläge im Wald (ca. 1-1,5 ha) mit Freiflächen mit riesigen Mengen an verdichtetem Schotter, dadurch auch Rand- und Folgeschäden (Sonnenbrand bei nach Süden freigestellten Buchen, Sturmangriffsflächen, etc.)
  • Gefährdung des Grund- bzw. Trinkwasservorkommens
  • keine Informationen über die Klimaänderungen im Wald und unmittelbare Waldnähe ("Kleinklima"), keine Langzeitstudien bisher
  • Neutralität von Gutachten, die von den Bauherren beauftragt wurden, insbesondere wenn der Gutachter in der Öffentlichkeit von "unseren Anlagen spricht".
  • Beeinträchtigungen durch Schattenwurf der Rotoren (Abschaltalgorithmen nach der Willkür des Betreibers)
  • großflächiges Aufreißen des Kronendachs zum Ausbau der Transportwege
  • allein ca. 350 Schwerlast-LKWs nur für den Bau einer Anlage zzgl. Wegebau (Schotter, Abfuhr, ...)
  • Dauer-Lärmpegel im Wald (im Gegensatz zum DLR): flächendeckend 45-55dB (A) im gesamten Waldgebiet (in einer Broschüre des Bundesveband für Windenergie e.V. ist Wald mit ca. 10dB (A) angegeben!): Das Argument der Kommunalverwaltung Hardthausen, dass die Anlagen kaum wahrnehmbar seien kann mans ich bei 199,5m Gesamthöhe und 101m Rotordurchmesser selbst im Wald kaum vorstellen, zumal sie überall deutlich hörbar sind.
  • Visualisierung der Anlagen statisch im Gegensatz zur ständigen Unruhe in der Realität
  • Beim Thema Infraschall wird mit der Broschüre der LuBW argumentiert, dass der Infraschall von Windenergieanlagen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liege und "keine Belästigungseffekte durch Infraschall zu erwarten sind". Es gibt genügend Phänomene (Mikrowelle, Radioaktivität, etc.), bei denen es sich zeigt, dass gesundheitliche Schäden bereits weit unter einer menschlichen Wahrnehmungsschwelle eintreten können. Wird hier Infraschall mit seinen psychosomatischen Auswirkungen auf Mensch und Tier verharmlost? Eine Gegendarstellung zur LuBW-Broschüre finden Sie hier.
  • Zerstörung von intakten Natur- und Landschaftsräumen, Eingriff in einen wertvollen Ökohaushalt
  • unkalkulierbare Riskiken auf die Wasserläufe und Grundwasserzüge im Harthäuser Wald auf Grund des ungünstigen Baugrunds (Dolinen)
  • Nächtlicher Lichtsmog durch Hindernisbefeuerung der Masten und Nabengondeln
  • Wertverluste der Immobilien
  • Verlust an touristischer Attraktivität
  • Massiver, negativer Einfluss auf die Vogelschutzgebiete an Kocher und Jagst, die teilweise nicht mal 1000m Abstand zu den geplanten Anlagen haben werden.
  • Verlust der Erholungsfunktion im Wald (Joggen mit Kopfhörern ausgenommen)
  • Verlust von Stille
  • Einbußen an Lebensqualitäten
  • Umwandlung eines Waldgebiets in eine Industrielandschaft

Im Internet finden Sie noch zahlreiche Seiten, die sich mit den Nachteil von Windenergieanlagen in Wäldern beschäftigen. Viele der Argumente von generellen Windkraftgegener treffen natürlich insbesondere auch auf Windenergieanlagen in Wäldern zu.

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