Genehmigung von Windenergieanlagen im Harthäuser Wald

Pressemitteilung

anlässlich der Ankündigung auf der Seite der Heilbronner Stimme: http://www.stimme.de/regioticker/Acht-Windraeder-genehmigt;art16233,3263468 über die Genehmigung von 8 Windrädern im Harthäuser Wald.


 

Mit Bedauern und unter großem Protest nimmt die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. die Genehmigung von Windkraftanlagen im Harthäuser Wald zur Kenntnis.

Wir verurteilen aufs Schärfste die zügellose, flächendeckende Industrialisierung des Harthäuser Waldes. Selbst der bisher ruhige Ostteil des Harthäuser Waldes soll nun mit lärmenden Rotoren bestückt werden. Hier hatten sich auch die Umweltverbände klar dagegen ausgesprochen und eine Konzentration von Anlagen in Autobahnnähe favorisiert. Die vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden nicht mal ansatzweise den massiven Beeinträchtigungen durch die Windkraftanlagen gerecht. Hier geht es nicht allein um die Flächeninanspruchnahme sondern um die großräumige Schaffung von Störzonen, deren Auswirkungen in der Umweltverträglichkeitsstudie kleingeredet wurden und deren Folgen für das Ökosystem völlig unkalkulierbar sind.

Ferner beklagen wir die systematische und irreführende Vorgehensweise bei der Flächennutzungsplanung: hier wurden mit fadenscheinigen Argumenten die Flächen im Harthäuser Wald schön geredet, Alternativen nicht verfolgt oder unterbewertet. Die Standorttauglichkeit im Sinne des Winderlasses Baden-Württemberg wurde bis heute nicht öffentlich nachgewiesen. Das Zielabweichungsverfahren bei der Regionalplanung wurde ohne jegliche Ausgleichsmaßnahme durchgezogen und damit die Ziele des regionalen Grünzugs, nämlich Freiräume für die naturschonende, nachhaltige Nutzung und für Erholung, konterkariert.

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. hat bereits letzte Woche den Petitionsausschuss des Baden-Württembergischen Landtags angerufen, da im Genehmigungsprozess schwere Mängel festgestellt wurden.

Mit großem Entsetzen erkennen wir zudem, dass im gesamten Genehmigungsprozess die Energiewende als ideologisch geprägtes Dogma einen größeren Stellenwert hat als die artenschutzrechtlichen Gründe, die klar gegen Windenergieanlagen in Wäldern sprechen. Wir hatten dem Landratsamt mehr als 1200 Unterschriften gegen den Windpark übergeben und stellen fest, dass dieser Windpark gegen den Willen einer großen Anzahl von Bürgern der umliegenden Gemeinden gebaut werden soll. Alle im Rahmen der Flächennutzungsplanung erhobenen Einwände der Bürger wurden bis heute von den Kommunen nicht bearbeitet.

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. wird die mit den Baumaßnahmen einhergehenden Veränderungen der Naturräume wachsam verfolgen und dokumentieren, damit die künftigen Generationen diejenigen später zur Rechenschaft ziehen können, die ihre heimatliche Umwelt mutwillig zerstört haben.

  1. Bürgerbeteiligung: Die Bürgerbeteiligung war von Anfang an eine Farce. Harry Brunnet wusste schon bevor der erste Bauantrag gestellt wurde, dass das Projekt kommt. In den Erörterungsterminen sind die Bürger einer Phalanx von Landratsamt und Betreibern gegenüber gesessen, und hatten oft das Gefühl, sich vor diesen für ihre Anwesenheit rechtfertigen zu müssen. Die Fachbeamten des Landratsamts waren bei den Erörterungsterminen nicht anwesend, um dem Parteigutachter des Antragstellers kritische Fragen zu stellen oder die kritischen Fragen der Bürger anzuhören.Die Behauptung, man werde das Gutachten des Parteigutachters von den eigenen Fachbeamten selbständig prüfen lassen, ist offensichtlich unwahr, wenn sich selbst widersinnigste Behauptungen in der Bescheid-Begründung finden. Der Lärm der Windkraftanlagen soll demnach vom Blattrauschen überdeckt werden, weshalb das Erholungsbedürfnis nicht beeinträchtigt würde. Blattrauschen im Fichtenwald? Im Winter? Und warum ist dann eigentlich der Lärm ein Problem für 1000 m entfernte Anwohner? Ein peinliches Zeugnis der Geisteskraft deutscher Beamter! Bei den Erörterungsterminen hat das Landratsamt immer wieder auf Unterlagen Bezug genommen, die nicht Teil der öffentlichen Auslegung waren, weil sie angeblich erst später zu den Akten gelangt seien. Hier wurden die Bürger immer darauf verwiesen, Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz zu stellen. Diese wurden gestellt, die Unterlagen wurden nicht herausgegeben – entweder sind dem Landratsamt die entsprechenden rechtlichen Regelungen egal oder die Bürger sind schlicht angelogen worden, weil es die behaupteten Unterlagen zu keinem Zeitpunkt gegeben hat.
  2. Durch die verfrühte Durchführung des Erörterungstermins, um die öffentliche Auslegung maßgeblicher Unterlagen (z.B. zum Baugrund, zur Windhöffigkeit, zur Standsicherheit) zu vermeiden, wurden die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit verletzt, weshalb das Verfahren und damit die Genehmigungen insgesamt rechtswidrig sind.
  3. Die Umweltverträglichkeitsstudie des Parteigutachters Beck war in vielen Punkten mangelhaft, teilweise hat der ausgebildete Geograf Beck den von ihm beauftragten Ökologen im Interesse seines Auftraggebers widersprochen. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind unter ökologischen Gesichtspunkten absurd. Die Studie war daher als Planungsgrundlage insgesamt ungeeignet.
  4. Windhöffigkeit: Die wichtigste Begründung für einen schweren Eingriff in ein funktionierendes Ökosystem ist die Erzeugung von viel Windenergie, was mit der Einsparung von Co2 und der Bekämpfung des Klimawandels gleichgesetzt wird. Es wurde von der Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. immer bestritten, dass ein Windertrag erzielt werden kann, der den Vorgaben des Windenergieerlasses für eine Wirtschaftlichkeit entspricht. Tatsächlich wird weiterhin vom Landratsamt im Verwaltungsverfahren nur auf eine Stellungnahme der Fa. RSC vom Mai 2012 Bezug genommen. Das kann nur bedeuten, dass die nachfolgenden Messungen per LIDAR und Windmessmast schlechtere Ergebnisse erbracht haben, die man nicht zu den Akten genommen hat, da das Projekt aus politischen Gründen durchzuführen ist. Wenn schon unsere Anträge nach UIG rechtswidrig abgelehnt werden, hätte ein verantwortlicher Beamter öffentlich erklären können, dass ein ordnungsgemäßes Windgutachten vorliegt und die 5,3 m/s in 100m Nabenhöhe überschritten wird (entspr. 60% Referenzertrag). Wir müssen davon ausgehen, dass das Projekt im Wesentlichen den finanziellen Interessen der Planer und der Kommunen, die die Pachteinnahmen erhalten, dient, ohne einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende zu erreichen. Dies ist ein bekanntes Muster bei der Errichtung von Windparks.
  5. Bemerkenswert ist auch, dass immer wieder von der Bedeutung der Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften gesprochen wird, obwohl es bisher nur die in Hardthausen gibt, die es auch zuvor schon gegeben hat. Mit Spannung werden wir beobachten, ob diese Bürgerenergiegenossenschaften weiterverfolgt werden und mit welchem Zahlenmaterial die den Bürgern versprochene Rendite von 5 % dann unterlegt wird. Es ist bekannt, dass die Anleger bei den meisten Windenergieprojekten tatsächlich keinen Gewinn machen, wohingegen die Verpächter, die Banken, die Projektierer und die Anlagensteuerung durchaus gut verdienen.
  6. Die Öffentlichkeit wird interessieren, dass es für den Fall eines schweren Störfalls am DLR keinerlei Notfallpläne auf der Ebene des Landratsamts oder des Regierungspräsidiums gibt. Immerhin das wurde uns bestätigt.