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Nur einen Tag nachdem das Bundesamt für Naturschutz eine große Studie zum Thema Fledermäuse und Windenergieanlagen im Wald vorgestellt und dabei einen besseren Schutz für notwendig erachtet hat, erklärt das Landratsamt Heilbronn, daß nach dem Tod von mehreren 100 Fledermäusen im Jahr 2016 keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich sind und das Töten ungestört weitergehen kann. Die Gewinnerzielungsinteressen des Betreibers (die ZEAG, eine Tochter des Staatsunternehmens EnBW) zählen mehr als der Fledermausschutz; wobei die Gewinne maßgeblich bekanntlich von den Bürgern bezahlte Subventionen sind.

Amphibientod bei Baubeginn

Vor kurzem wurde damit begonnen, die Flächen für die neu genehmigten zusätzlichen 4 Windkraftanlagen im Harthäuser Wald zu roden. Auf den Flächen befanden sich zahlreiche Amphibien im Winterschlaf, vergraben unter Reisighaufen und Laubstreu sowie in kleinen Erdlöchern. Diese Amphibien haben die Rodungen das Leben gekostet. Es gibt zwar ein "Amphibienschutzkonzept", aufgestellt vom Gutachterbüro Beck, das jedoch deutliche Mängel aufweist und zudem viel zu spät und unsachgemäß durchgeführt wurde.So wurden zwar einzelne Bäume auf den Flächen mit Zäunchen ummantelt, damit sich die Amphibien dort nicht eingraben können. Was wenig nützt, da gleich daneben, ebenfalls auf den zu rodenden Flächen, sowohl Baumstubben mit Höhlungen als auch zahlreiche
Totholzhaufen liegen.

Das Landratsamt wurde vergeblich auf diese Mängel hingewiesen. Für die Rodungen wurde Sofortvollzug angeordnet, weil mit  Widersprüchen der Naturschutzverbände gerechnet wurde! So wird das Naturschutzrecht zugunsten einer Industrielobby
ausgehebelt.

In der Bauphase besteht im Hinblick auf das völlig mangelhafte "Amphibienschutzkonzept" zudem die Gefahr der Tötung von Amphibien in großem Umfang sowohl während der Amphibienwanderung im Frühjahr (in wenigen Wochen), der Rückwanderung im späteren
Frühjahr und der ersten Wanderung von Jungtieren im Sommer.

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. fordert, dass die Untere Naturschutzbehörde in eigener Sachkunde die ordnungsgemäße Umsetzung von Naturschutzauflagen prüft, bevor Eingriffe zugelassen werden.

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. fordert, dass die ökologische Baubegleitung in Zukunft generell nicht von dem Gutachterbüro durchgeführt wird, das im Auftrag des Vorhabensträgers Umweltgutachten erstellt hat, sondern von einem unabhängigen Sachverständigen, der von der Unteren Naturschutzbehörde zu bestellen ist.

Die Bilanz nach einem Jahr Betrieb des Windparks Harthäuser Wald ist leider erschreckend.
Nachfolgend wird die Schlagopfersuche, die Ehrenamtliche der Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. durchgeführt haben, näher beschrieben.

Schlimme Nachrichten aus dem Harthäuser Wald: Heute morgen ist mit den Rodungen für die Erweiterung des Anlagenparks im Harthäuser Wald begonnen worden - an dem unter Naturschutzgesichtspunkten besonders kritischen Standort Widdern III-1.

Bei Veröffentlichung dieses Beitrags ist wahrscheinlich schon der größte Teil des Waldes gefallen. Die Rodungen haben den Tod einer großen Zahl von Amphibien zur Folge, die sich bei den Bäumen und im Waldboden eingegraben haben.

Der Betreiber wäre eigentlich rechtlich verpflichtet gewesen, dieses durch sogenannte CEF-Maßnahmen zu vermeiden. Die CEF-Maßnahmen sind aber zu spät und mangelhaft veranlasst worden. Durch eine Umweltmeldung vom 6.12.2016 und Widersprüche gegen die Genehmigung der Anlagen und auch einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart sind verschiedenen Behörden und Gerichte über das rechtswidrige Vorgehen des Staatsunternehmens ZEAG informiert worden. Auch die Umweltverbände BUND und Nabu haben Widerspruch gegen die Genehmigungen eingelegt und sind über den Rodungsbeginn informiert worden.

Offensichtlich zählen aber die paar Kröten, die das Staatsunternehmen ZEAG mit dem im Grunde unsinnigen Standort zu verdienen erhofft mehr, als das Leben ganz realer Kröten im Harthäuser Wald.

 

Umweltmeldung wegen ungenügend durchgeführten Kompensationsmaßnahmen (DLR-Erweiterung)

Die Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. hat eine Umweltmeldung wegen ungenügend durchgeführten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen im Vorfeld der anstehenden Rodungen für die geplante DLR-Erweiterung erstattet.