Die Vorbereitungen laufen ...

Die Vorbereitungen für einen der größten Naturfrevel in der Geschichte des Harthäuser Waldes scheinen schon auf vollen Touren zu laufen. Ein Spaziergang durch den herbstlichen Wald zeigt, dass bereits zahlreiche Bäume markiert wurden und Pflöcke die zu erwartenden Bauarbeiten markieren. Während das Landratsamt noch immer beteuert, es sei (noch) nichts entschieden gibt die ZEAG Energie AG in einer Pressemeldung bekannt, dass Baugrundvoruntersuchungen laufen:
http://www.zeag-energie.de/media/1404/141027_PM_Baugrunduntersuchung_Harth%C3%A4user_Wald.pdf

Zudem wurde für die bevorstehende Industrialisierung des Waldes das Genehmigungsverfahren über die Zuwegungen vorsorglich schon mal nicht-öffentlich abgehandelt.

Das Landratsamt Heilbronn hat der Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. bisher entgegen den Diskussionen in den Erörterungsterminen die beantragte Einsicht in das Windgutachten nach UIG mit fragwürdigen Begründungen verweigert und schon vorbeugend darauf hingewiesen, dass die Windhöffigkeit nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sei. Offenbar sind sich bereits jetzt VOR Baubeginn die Beteiligten darüber im Klaren, dass das Unternehmen wirtschaftlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Anders ist es nicht zu erklären, warum uns der Blick in die Antragsunterlagen verweigert wird. Einzig der im Erörterungsverfahren bemängelte Standsicherheitsnachweis wurde nachgeliefert, enthält jedoch noch immer keine Berücksichtigung der in der Umgebung der geplanten Standorte zeitweise erheblichen Anregungspotentiale durch Versuche des DLR. Überhaupt wurden keine nunmehr örtlich durch Messungen vorliegenden Turbulenzprofile als Umgebungsvorbelastung verwendet sondern weiterhin Abschätzungen aus räumlich sehr weit entfernten Messdaten.

Bilder gibt es hier: http://www.schutzgemeinschaft-harthaeuser-wald.de/j/index.php/bilder/2014-11-02

 

Infofahrt in die Eifel am 5. Juli

Liebe Waldfreunde,

der Verein Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald ist gegründet worden, weil wir uns auch nach einer eventuellen Entscheidung zu den von uns abgelehnten Windkraftanlagen für diesen Wald engagieren wollen.

In diesem Zusammenhang wollen wir am Samstag 5. Juli 2014 eine Informationsfahrt zu Peter Wohlleben in die Eifel machen, einem bundesweit bekannten Pionier naturnaher Waldbewirtschaftung ( http://www.peter-wohlleben.de/index.html , https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Wohlleben ). Die Exkursion wird dort von 14 bis ca. 16 Uhr dauern, so daß wir abends wieder hier sind.

Wenn Ihr Interesse habt, meldet Euch, damit wir wissen, wer und wieviele teilnehmen wollen und wir auch Fahrgemeinschaften bilden können.

Kooperation / Mitgliedschaft im WaldNetzWerk e.V.

Wir hatten um eine Kooperationsmöglichkeit oder Mitgliedschaft beim WaldNetzWerk e.V. angefragt.

http://www.waldnetzwerk.org/

Der Verein WaldNetzWerk e.V. sieht sich nach eigenen Angaben im Landkreis Heilbronn als eine "Plattform der Wald- und Umweltpädagogik für die breite Gesellschaft".

Das WaldNetzWerk "hat sich in seiner Satzung zum Ziel gesetzt, die Bildung von Menschen aller Altersgruppen im Sinne eines ganzheitlich erlebenden, denkenden und nachhaltig handelnden Wesens in der Begegnung und im Umgang mit der Natur und ihren Erzeugnissen zu stärken".

Da wir der Meinung sind, dass wir von der Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. dasselbe Ziel haben, lediglich fokussiert auf den Harthäuser Wald, hatten wir beim WaldNetzWerk e.V. um eine Mitgliedschaft oder Kooperation angefragt. Von der Geschäftsführerin, Frau Manuela König, haben wir diesbezüglich eine Absage erhalten. Es werden im wesentlichen zwei Gründe angegeben:

  • die Umweltpädagokik sehe man bei uns "lediglich als ein Instrument zur Erreichung" unserer Vereinsziele, nämlich den Schutz des Harthäuser Wald vor schädigenden Eingriffen und Einflüssen
  • "Außendarstellung des Waldnetzwerkes als Plattform der Wald- und Umweltpädagogik für die breite Gesellschaft"

Obwohl es das WaldNetzWerk erst seit kurzem gibt, sind die Ziele, nämlich Menschen zu einem "ganzheitlich erlebenden, denkenden und nachhaltig handelnden Wesens in der Begegnung und im Umgang mit der Natur und ihren Erzeugnissen zu stärken" nichts Neues. Offenbar haben die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Harthäuser Wald e.V. genau solche eine Erziehung genossen, denn andererseits wäre es kaum zu erklären, warum sie sich für den Erhalt unserer Natur einsetzen. Da auch zahlreiche örtliche Naturschutzvereine Mitglieder des WaldNetzWerk e.V. sind, stellt sich uns die Frage, ob man hier mit zweierlei Maß misst. Es ist sehr enttäuschend, dass man offenbar zwischen einem langfristigen Engagement und einer aktuellen, kurzfristigen Initiative gegen das Thema Windkraft im Wald nicht differenzieren kann.

Das Angebot des WaldNetzWerk e.V. ist ansprechend und umfangreich und kann hier abgerufen werden (ca. 20MB).

Einwendungen zum geplanten Windpark Harthäuser Wald

Öffentlichkeitsbeteiligung

Es findet derzeit die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Anträgen auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen beim Landratsamt Heilbronn statt. Es erfolgten hierzu Ankündigungen in der Heilbronner Stimme und den amtlichen Mitteilungsblättern der jeweils betroffenen Kommunen Hardthausen am Kocher, Widdern, Jagsthausen und Möckmühl.

Sie finden hier die Ankündigung aus der Heilbronner Stimme.


 In dem ganzen Verfahren ist nun die einzig wirklich relevante Möglichkeit, Einwände gegen das Projekt einzubringen!

Bis 24.04.2014!


 

Bitte formulieren Sie Einwände und reichen Sie diese fristgerecht bei folgenden Stellen ein (Details sh. oben in der Ankündigung aus der Heilbronner Stimme). Die Einwände sind schriftlich mit Unterschrift und der Angabe Ihrer vollständigen Anschrift einzureichen (Achtung: Email gilt nicht als formgerecht!).

Einwände gegen das Vorhaben:

Antrag der EE Bürgerenergie Hardthausen GmbH & Co. KG, Hardthausen, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
Anzahl der Anlagen / Typ: 6 Anlagen Enercon E-101
Widerspruch an: Gemeindeverwaltung Hardthausen am Kocher
Lampoldshauser Straße 8
74239 Hardthausen
Fon: 07139 4709-0
Fax: 07139 4709-29
Antrag der EE Bürgerenergie Jagsthausen GmbH & Co. KG, Jagsthausen, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
Anzahl der Anlagen / Typ: 3 Anlagen Enercon E-101
Widerspruch an: Gemeindeverwaltung Jagsthausen
Hauptstr. 3
D-74249 Jagsthausen
Telefon 07943 / 9101-0
Telefax 07943 / 9101-50
Antrag der Bürgerenergie Widdern GmbH & Co. KG, Widdern, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
Anzahl der Anlagen / Typ: 4 Anlagen Enercon E-101
3 Anlagen Enercon E-101
Widerspruch an: \r\n

Stadtverwaltung Widdern
Rathausplatz 7
74259 Widdern
Tel: (0 62 98) 92 47-0
Fax: (0 62 98) 92 47-2

\r\n
Antrag der EE Bürgerenergie Möckmühl GmbH & Co. KG, Möckmühl, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
Anzahl der Anlagen / Typ: 2 Anlagen Enercon E-101
Widerspruch an: Stadtverwaltung Möckmühl
Hauptstraße 23
74219 Möckmühl
Fon: 06298/202-0
Fax: 06298/202-70
 
Für alle 5 Verfahren (Achtung, in Widdern sind es zwei getrennte Verfahren) können auch die Einwände an das Landratsamt in Heilbronn geschickt werden:
  Landratsamt Heilbronn
- Bauen, Umwelt und Planung -
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Telefon: 07131/994-308
FAX: 07131/994-571

 

Die Antragsunterlagen samt der entsprechenden Unterlagen finden sich fast vollständig hier: http://www.landkreis-heilbronn.de/sixcms/detail.php?id=41394&_nav=41394,10929

 

Die Auslage findet im Zeitraum 11.03.2014 bis einschließlich 10.04.2014 statt. Sollten darüber hinaus noch Fragen auftauchen, bitte schriftlich an:

 

 

Einwände können bis einschließlich 24.04.2014 eingereicht werden.  Die Einwände erfolgen formlos unter Angabe der vollständigen Anschrift incl. Unterschrift.

 

Sie sollten auf Ihrem Einwand klar vermerken, gegen welchen Antrag sich Ihr Einwand richtet. Wir empfehlen, wenn es nicht spezielle, ortsbezogene Einwände gibt, Ihren Einwand an alle vier Kommunen zu schicken!

 

Planungsebenen

Sie werden sich sicher fragen, warum es nun schon wieder eine Öffentlichkeitsbeteiligung gibt, da doch bereits 2013 eine Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Zusammenhang stattgefunden hat. Dazu muss man die drei verschiedenen Planungsebenen verstehen, die gerade parallel betrieben werden.

Flächennutzungsplanung

Dies ist die kommunale Planungsebene. Die Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften Möckmühl/Widdern/Jagsthausen sowie Neuenstadt/Hardthausen/Langenbrettach haben jeweils die Planungen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie betrieben. Es fand dazu eine öffentliche Auslage der zu ändernden Flächennutzungspläne statt. Die Bürger konnten Ihre Bedenken vortragen. Doch auf dieser Planungsebene herrscht - Stand 04/2014 - Stillstand. Es wurden bisher noch nicht einmal die Abwägungen zu den zahlreich vorgetragenen Einwänden getroffen.

Regionalplanung

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat Potentialflächen im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie ausgewiesen. Die zunächst geplanten Potentialflächen im Harthäuser Wald wurden nicht ausgewiesen. Es wurde jedoch für den Harthäuser Wald auf Grund der kommunalen Planungen (Flächennutzungsplanungen) ein Regionalplanänderungsverfahren angestoßen.

Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich

Das Argument der kommunalen Vertreter für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen war stets, dass mit einer Flächennutzungsplanung Wildwuchs verhindert werden kann, d.h. nicht einfach ein Investor kommen kann und im Außenbereich Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung stellen kann. Genau diese Situation haben wir jedoch jetzt im Harthäuser Wald: Auch ohne eine fortlaufende Flächennutzungsplanung und ohne auf das Ergebnis der Regionalplanung zu warten müssen innerhalb 7, mit begründeter Ausnahme bis zu 10 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen Entscheidungen über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge einer Antragstellerin entschieden werden.
Aktuell - Stand 04/2014 - stehen wir genau an dieser Stelle: Die ZEAG AG drängt mit Macht über eine 100% Tochter (ZEAG Erneuerbare Energiene GmbH) in unsere intakten Naturräume.

Antragstellerin

Antragsteller sind - nicht wie selbst beim Landratsamt zu lesen ist - die Bürgerenergiegenossenschaften, sondern zukünftige Betreibergesellschaften, die sich "EE Bürgerenergie XXX GmbH & Co KG" nennen. Komplementär die ZEAG EE GmbH und Kommanditisten sind - Stand 04/2014 - zu 98% die ZEAG AG, zu 1% die Bürgerenergiegenossenschaft (sofern überhaupt schon gegründet) und mit 1% die Kommune. Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften können weitere Anteile von der ZEAG AG während der Laufzeit übernehmen. Der wirtschaftliche Sinn bei einem aller Voraussicht nach unwirtschaftlichen Projekt darf sich jeder selbst ausrechnen. Eine steuerlich interessante, direkte Beteiligung von Bürgern als Kommanditisten ist nicht vorgesehen. In zahlreichen Vorträgen argumentiert der Geschäftsführer der ZEAG EE GmbH, Harald Endreß, dass man auf Grund des Reaktorunglücks von Fukushima dringend in erneuerbare Energien investieren muss und die ZEAG AG bereits seit über 125 Jahren Erfahrungen und Kompetenz in erneuerbare Energien besitzt. Er vergisst dabei regelmäßig darauf hinzuweisen, dass gerade die ZEAG AG noch heute (Stand 04/2014) Atomstrom erzeugt und vertreibt und sogar im Vergleich zum Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich hohen Atomstromanteil hat. Weder die ZEAG AG noch die ZEAG Erneuerbare Energien GmbH haben aktuell (04/2014) irgendwelche Erfahrungen in Sachen Windenergie.

Einwände

Bitte formulieren Sie Ihre ganz persönlichen Gründe, warum Sie der Meinung sind, dass Windenergieanlagen keinen Platz im Harthäuser Wald haben dürfen! Schon beim Lesen der Gutachten werden Sie zahlreiche Widersprüche entdecken oder sich wundern, welche Schlüsse aus der Vielzahl von Einzeldaten gezogen werden.

Nachfolgend eine unvollständige Liste, auf welche Themengebiete sich Ihr persönlicher Einwand beziehen könnte. Bitte formulieren Sie Ihre persönlichen Gründe für die Einwände.

Argumente gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Harthäuser Wald

  • Vernichtung von Lebensräumen, von Tier- u. Pflanzenarten (großer Artenreichtum, insbesondere zahlreiche Fledermausarten, Waldvögel, Orchideen, etc.): Schildern Sie Ihre eigenen Beobachtungen (z.B. Rotmilan-Flüge auch über dem Wald, etc.)
  • Verschlechterung von Nahrungs- und Aufzuchtarealen der Tierwelt
  • Negative Veränderung der Klimabedingungen
  • neue Kahlschläge im Wald (ca. 1-1,5 ha) mit Freiflächen mit riesigen Mengen an verdichtetem Schotter, dadurch auch Rand- und Folgeschäden (Sonnenbrand bei nach Süden freigestellten Buchen, Sturmangriffsflächen, etc.)
  • Gefährdung des Grund- bzw. Trinkwasservorkommens
  • keine Informationen über die Klimaänderungen im Wald und unmittelbare Waldnähe ("Kleinklima"), keine Langzeitstudien bisher
  • Neutralität von Gutachten, die von den Bauherren beauftragt wurden, insbesondere wenn der Gutachter in der Öffentlichkeit von "unseren Anlagen spricht".
  • Beeinträchtigungen durch Schattenwurf der Rotoren (Abschaltalgorithmen nach der Willkür des Betreibers)
  • großflächiges Aufreißen des Kronendachs zum Ausbau der Transportwege
  • allein ca. 350 Schwerlast-LKWs nur für den Bau einer Anlage zzgl. Wegebau (Schotter, Abfuhr, ...)
  • Dauer-Lärmpegel im Wald (im Gegensatz zum DLR): flächendeckend 45-55dB (A) im gesamten Waldgebiet (in einer Broschüre des Bundesveband für Windenergie e.V. ist Wald mit ca. 10dB (A) angegeben!): Das Argument der Kommunalverwaltung Hardthausen, dass die Anlagen kaum wahrnehmbar seien kann mans ich bei 199,5m Gesamthöhe und 101m Rotordurchmesser selbst im Wald kaum vorstellen, zumal sie überall deutlich hörbar sind.
  • Visualisierung der Anlagen statisch im Gegensatz zur ständigen Unruhe in der Realität
  • Beim Thema Infraschall wird mit der Broschüre der LuBW argumentiert, dass der Infraschall von Windenergieanlagen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liege und "keine Belästigungseffekte durch Infraschall zu erwarten sind". Es gibt genügend Phänomene (Mikrowelle, Radioaktivität, etc.), bei denen es sich zeigt, dass gesundheitliche Schäden bereits weit unter einer menschlichen Wahrnehmungsschwelle eintreten können. Wird hier Infraschall mit seinen psychosomatischen Auswirkungen auf Mensch und Tier verharmlost? Eine Gegendarstellung zur LuBW-Broschüre finden Sie hier.
  • Zerstörung von intakten Natur- und Landschaftsräumen, Eingriff in einen wertvollen Ökohaushalt
  • unkalkulierbare Riskiken auf die Wasserläufe und Grundwasserzüge im Harthäuser Wald auf Grund des ungünstigen Baugrunds (Dolinen)
  • Nächtlicher Lichtsmog durch Hindernisbefeuerung der Masten und Nabengondeln
  • Wertverluste der Immobilien
  • Verlust an touristischer Attraktivität
  • Massiver, negativer Einfluss auf die Vogelschutzgebiete an Kocher und Jagst, die teilweise nicht mal 1000m Abstand zu den geplanten Anlagen haben werden.
  • Verlust der Erholungsfunktion im Wald (Joggen mit Kopfhörern ausgenommen)
  • Verlust von Stille
  • Einbußen an Lebensqualitäten
  • Umwandlung eines Waldgebiets in eine Industrielandschaft

Im Internet finden Sie noch zahlreiche Seiten, die sich mit den Nachteil von Windenergieanlagen in Wäldern beschäftigen. Viele der Argumente von generellen Windkraftgegener treffen natürlich insbesondere auch auf Windenergieanlagen in Wäldern zu.

Noch Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.


 

Regionalverband: Planungsausschusssitzung am Montag, 7. April 2014

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Heilbronn-Franken hatte heute in Vellberg-Großaltdorf getagt.

Tagesordnungspunkte waren:

  1. 13. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Ausweisung eines Vorranggebietes für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Harthäuser Wald
    Einleitung des Beteiligungsverfahrens
  2. Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von insgesamt 18 Windenergieanlagen im Harthäuser Wald nach §§ 4 und 10 BImSchG
    - Beteiligung nach § 10 BImSchG in Verbindung mit § 11 der 9. BImSchV
  3. Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Region Heilbronn-Franken
  4. Teilregionalplan Landwirtschaft - Regionalverband Nordschwarzwald, Beteiligungsverfahren nach § 10 ROG i.V.m. § 12 (2) LplG
  5. Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken zur Änderung des Regionalplans 2009 der Region Stuttgart zur Festlegung von Schwerpunkten für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen
  6. Bauleitplanung
  7. Bekanntgaben
  8. Anfragen

Die entsprechenden Sitzungsunterlagen: